In vitro Fertilisation - Künstliche Befruchtung

Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare

 

Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Wir sind bereit für Sie um Ihren Kinderwunsch mit Hilfe der neuesten Techniken zu erfüllen!

Die Änderungen im Gesetz schaffen neue Möglichkeiten, einerseits im Bereich der Präimplantationsdiagnostik, in welchem wir mit dem renommierten Genetiker Univ.- Prof. Mag. Dr. Markus Hengstschläger zusammenarbeiten,  andererseits wird es hinkünftig für zwei miteinander lebende Frauen, in einer Lebensgemeinschaft beziehungsweise eingetragener Partnerschaft, möglich sein ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Unser Team steht Ihnen für detaillierte Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.

Informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich über die Neuerungen, welche Ihnen zu Gute kommen:

Statement

„Die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes bringt Österreich ein Gesetz auf europäischem Niveau. Viele Patientinnen die sich bis zuletzt im Ausland behandeln lassen mussten, da die entsprechende Behandlung zwar medizinisch indiziert aber rechtlich nicht erlaubt bzw. in einer Grauzone war, können jetzt auch in Österreich behandelt werden.“

Univ.- Prof. Dr. Wilfried Feichtinger / Leiter des Wunschbaby Institut Feichtinger

Auszug aus dem Gesetz

Tippfehler vorbehalten / Quelle: parlament.gv.at

§ 2.

(1) Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft zulässig.
3. eine Schwangerschaft bei einer von zwei miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebenden Frauen herbeigeführt werden soll

§ 2b.

(2) Eizellen, die für eine dritte Person verwendet werden sollen, dürfen nur vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr entnommen werden.

§ 3.

(2) Der Samen einer dritten Person darf ausnahmsweise dann verwendet werden, wenn der des Ehegatten oder Lebensgefährten nicht fortpflanzungsfähig ist oder eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft von zwei Frauen vorgenommen werden soll.
(3) Die Eizellen einer dritten Person dürfen ausnahmsweise dann verwendet werden, wenn die der Frau, bei der die Schwangerschaft herbeigeführt werden soll, nicht fortpflanzungsfähig sind und diese Frau zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

§ 7.

(4) Einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung hat eine eingehende Beratung der eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durch einen Notar über die rechtlichen Folgen der Zustimmung (§ 8) voranzugehen; bei Ehegatten gilt das nur dann, wenn der Samen oder die Eizellen einer dritten Person verwendet werden sollen.

IVF Fonds

6. In § 4 Abs. 4 Z 1 lautet:
„1. die Frau, die beabsichtigt das Kind auszutragen, das 40. Lebensjahr und der Mann bzw. die eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin der Frau, die beabsichtigt das Kind auszutragen, das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und“ 7. § 4 Abs. 4a lautet:
 4a) Ein Anspruch auf Kostentragung nach § 2 Abs. 2 und 2a besteht für
1. Österreichische Staatsbürger/innen,
2. Staatsbürger/innen eines EWR-Mitgliedstaates,
3. Staatsbürger/innen der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
4. Personen, die als Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen eines EWRVertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gemäß §§ 54 oder 54a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen,
5. Personen, die über Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 7 oder 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen,
6. Personen, die über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen und
7. Asylberechtigte gemäß § 3 Asylgesetz 2005.“

Ihr Weg zum Wunschbaby beginnt hier:
Jetzt Kinderwunsch im Wunschbaby Institut Feichtinger erfüllen!

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und begleiten Sie am Weg zu Ihrem erfüllten Kinderwunsch.


Senden Sie uns über dieses Formular Ihre Terminanfrage für Ihre Kinderwunsch Erstberatung, sowie Ihre Fragen rund um Ihren Kinderwunsch.

In der Erstberatung nehmen wir uns eine volle Stunde für Sie Zeit. Wenn Sie zuvor ein kurzes Kennenlernen und die wichtigsten Tipps und Infos zu Ihrem Kinderwunsch erfahren wollen, können Sie uns gerne beim kostenlosen Orienterungabend besuchen.

1. Wählen Sie Ihr Wunschinstitut

Katja Strnad
Administration & Empfang

Wunschbaby Institut Feichtinger
Wien

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Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst dann fixiert ist, wenn dieser von uns bestätigt wurde. Sie erhalten innerhalb eines Werktags unsere Benachrichtigung!


Herzlichen Dank ...
 
... für die tolle Betreuung und die Ermöglichung unseres kleinen Wunders. Die glücklichen Eltern

Liebes Team vom Wunschbabyzentrum!
 
Nach langen Jahren des Wartens hat sich Dank Ihrer Hilfe nun unser größter Wunsch erfüllt und wir freuen uns Ihnen unsere Töchter vorstellen zu dürfen. Wir möchten Ihnen nochmals sehr herzlich für die gute und kompetente Betreuung danken und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg. Mit lieben Grüßen an das ganze Team und besonders an Frau Dr. Fischlmaier, die uns immer nett und persönlich betreut und beraten hat. Familie D.

Liebes Team
 
Wir möchten Ihnen allen hiermit die freudige Nachricht senden, dass unser Kinderwunsch Dank Ihnen in Erfüllung gegangen ist. Noch einmal vielen lieben Dank. Ihre Familie B.

Lieber Herr. Prof. Dr. Feichtinger!
 
Wir freuen uns über die Geburt unserer Tochter und möchten uns bei Ihnen und Ihrem Team nochmals herzlich für alles bedanken! Mit freundlichen Grüßen Familie G.

Liebes Team!
 
Wir waren im Sommer letzten Jahres bei Ihnen und es hat auf Anhieb geklappt und wir waren sehr glücklich. Verspätet vielen Dank für die liebe Betreuung damals! Herzliche Grüße Familie R.

Sehr geehrtes Team
 
Wir wollen uns nochmals herzlich für die nette und kompetente Betreuung während der Behandlung bedanken. Mit freundlichen Grüßen Familie B.

Liebes Team
 
Nachdem alles sehr gut verlaufen ist, dürfen wir die Geburt unserer Tochter gerne bekannt geben! Danke & schöne Grüße Famielie A.

Danke sag ich allen Lieben ...
 
... die mir Glückwünsche geschrieben, mich auf dieser Welt empfingen, mit tausend wunderbaren Dingen was des Baby Herz begehrt, habt Ihr alle mir beschert. Deshalb ließ ich, um Euch zu grüßen, dieses Foto von mir schießen. Eure A.

Lesen Sie weitere Erfahrungsberichte
 
Sie finden hier Erfahrungsberichte glücklicher Eltern und hier Fotos der Babys.

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Ihr persönliches Orientierungsgespräch

Wir freuen uns, Ihnen im Wunschbaby Institut Feichtinger in Wien und Baden kostenlose Kinderwunsch Orientierungs­gespräche mit noch mehr Terminauswahl anbieten zu können. Dabei erklären wir Ihnen Ihren Weg zum Wunschbaby!

Ich freue mich, auf Ihr Kommen!

Ihr Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger

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