Was unsere Patienten sagen
Liebes WIF Team
Ihr habt uns dabei geholfen, unseren größten Wunsch zu erfüllen - dafür danken wir euch von ganzem Herzen. Herzliche Grüße Fam. K.Nachbericht zur Onlinefortbildung „Methoden der Kinderwunschabklärung für Mann und Frau“
Neben meinem Vortrag „Kinderwunschabklärung – State of the art und Zukunftsperspektiven“, hat mein Kollege und Urologe Priv.-Doz. Dr. Markus Margreiter über „Andrologische Abklärung und Therapie beim Mann“ vorgetragen. In den letzten 40 Jahren ist die Zahl der ungewollt kinderlosen Paare stark angestiegen, manche Autoren sprechen deshalb bereits von einer „Epidemie der Kinderlosigkeit“. Die Gründe hierfür sind vielseitig und können sowohl den männlichen Partner als auch die weibliche Partnerin betreffen. Die Kinderwunschabklärung wird einerseits immer spezifischer und detaillierter, andererseits sollte eine Erstabklärung und Betreuung bereits im niedergelassenen Bereich stattfinden. Anhand verschiedener klinischer und Laboruntersuchungen kann hier bereits eine mögliche Therapie indiziert werden oder die PatientInnen zügig an ein Kinderwunschzentrum überwiesen werden. Keinesfalls sollte jedoch unnötig Zeit verloren gehen! Im Rahmen dieses online Webinars informieren wir Sie über die aktuelle Abklärung von weiblichen und männlichen KinderwunschpatientInnen. Die Vorträge können unter den folgenden Links nachgesehen bzw. als PDF nachgelesen werden:
- Kinderwunschabklärung – State of the art und Zukunftsperspektiven
- Andrologische Abklärung und Therapie
Es hat funktioniert
Ich habe mich vom Dr. Feichtinger gut betreut gefühlt, er ist auf meine Wünsche eingegangen.Wählerische Eizellen lassen sich nicht mit dem Samen jedes Mannes befruchten
Auf dem unglaublich langen Weg der Spermien durch die Gebärmutter und den Eileiter bis zum Eierstock, beeinflussen viele Faktoren welches Spermium schlussendlich die Eizelle befruchten darf. Nur wenn ausreichend gut bewegliche, perfekt geformte Spermien produziert werden, kann es zur Befruchtung kommen. Aber auch die Eizelle hat ein Wort mitzureden. Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass die Eizelle Signale aussendet welche den Spermien signalisieren, auf welchem Eierstock es zum Eisprung kommt. Dadurch wird es nicht rein dem Zufall überlassen ob ein Spermium die richtige Abzweigung zum rechten oder zum linken Eierstock nimmt. Eine kürzlich erschienene Studie konnte zeigen, dass Eizellen Samenproben unterschiedlicher Männer unterschiedlich stark anzogen. In dieser Studie wurde die Follikelflüssigkeit verschiedener Frauen mit Samenproben unterschiedlicher Männer in Kontakt gebracht. Die Wissenschaftler konnten beobachten, dass manche der Samenproben bei Kontakt mit der Follikelflüssigkeit einer Frau stärker in ihrer Wanderung beeinflusst wurden. Manche regierten bei dieser Frau kaum, jedoch bei einer anderen Frau sehr wohl. Die Partnerwahl der Eizelle ist dabei unabhängig von der Partnerwahl der Frau. So konnten die Forscher keinen Hinweis finden, dass Samenzellen des Partners stärker angezogen werden als die eines fremden Mannes. Die genauen Hintergründe der Spermienauswahl der Eizelle sind noch nicht bekannt, weshalb die Autoren von einer „kryptischen Wahl“ sprechen. Die Eizelle könnte dadurch jene Samenzellen eines Mannes auswählen die genetisch kompatibler sind, mutmaßen die Forscher.Interessanterweise konnte in dieser Studie auch gezeigt werden, dass die Befruchtungsraten bei einer künstlichen Befruchtung und die Embryoqualität besser waren, wenn die Anziehung zwischen Samenzellen und Eizellen größer ist. Auch wir können in der täglichen Praxis immer wieder beobachten, dass es bei manchen Paaren zu einer unerklärlichen „Unverträglichkeit“ zwischen Eizellen und Samenzellen kommt. Diese kann sowohl im Labor auftreten, wenn bei einer IVF eine schlechte Befruchtung trotz guter Samenqualität auftritt, sie kann aber auch erklären warum bei manchen Paaren auf unerklärlicher Weise der Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllt werden kann obwohl alles in Ordnung zu sein scheint. Bis zu 30% aller Kinderwunschpaare leiden an einer solchen, sogenannten „idiopathischen Unfruchtbarkeit“. Als mögliche Lösung dieses Problems kann bei diesen Paaren eine direkte Befruchtung der Eizelle durch Einspritzen des Samens durchgeführt werden.Quelle: John Fitzpatrick (Universität Stockholm) et al., Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences, doi: 10.1098/rspb.2020.0805Liebes WIF Team
Ihr habt uns dabei geholfen, unseren größten Wunsch zu erfüllen – dafür danken wir euch von ganzem Herzen. Unsere M. ist am 18.10. im Krankenhaus Hietzing zur Welt gekommen. Herzliche Grüße Familie K.-M.Lesen Sie mehr

Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.



























