Was unsere Patienten sagen
Kinderwunschbehandlung
Ärzteteam und Mitarbeiter sehr freundlich und kompetent. Persönliche Betreuung war sehr zufriedenstellend.Sehr zufrieden
Wir wurden sehr freundlich empfangen (Die wohl freundlichste und netteste Dame an der Anmeldung die ich je bei einem Arzt erlebt habe) und auch die weitere Behandlung war sehr zufrieden stellend. Es wurde gut voraufgeklärt und die Möglichkeiten aufgezeigt. Auch bei den Folgeuntersuchungen z.b. im Ultraschall nahm sich Dr. Feichtinger immer Zeit alles zu zeigen und zu erklären.IVF
Professionelle und einfühlsame Beratung und Betreuung.Auf dem Weg zum Leben: Die Bedeutung der Gebärmutterschleimhaut für die Fruchtbarkeit
Sie spielt eine entscheidende Rolle im komplexen Prozess der Empfängnis und Schwangerschaft. Daher ist die Gesundheit der Schleimhaut von zentraler Bedeutung auf dem Weg zu einem erfüllten Kinderwunsch. Das Endometrium ist ein dynamisches Gewebe, das sich im Verlauf des Menstruationszyklus verändert. Unter dem Einfluss von Hormonen, insbesondere Östrogen, verdickt sich die Schleimhaut, um optimale Bedingungen für die Einnistung einer befruchteten Eizelle zu schaffen.Nach erfolgreicher Befruchtung der Eizelle übernimmt die Schleimhaut die Rolle eines unterstützenden Nährbodens, gesteuert durch das Hormon Progesteron. Dies ermöglicht eine aufnahmefähige Umgebung für den Embryo und erhält die Schwangerschaft aufrecht. Ausreichende Progesteronwerte verhindern dabei das Abbluten der Schleimhaut.Die Schleimhaut durchläuft zyklische Veränderungen, von der Menstruation über den Aufbau (Proliferationsphase) bis zur Vorbereitung auf eine mögliche Schwangerschaft (Sekretionsphase). Diese präzise abgestimmten Veränderungen sind essenziell für den Fortpflanzungsprozess. Untersuchungen der Gebärmutterschleimhaut ermöglichen wertvolle Einblicke in potenzielle Fruchtbarkeitsprobleme. Der Ultraschall bietet dabei die einfachste Möglichkeit, Dicke und Struktur der Schleimhaut zu beurteilen.Eine direkte Schleimhautuntersuchung mittels Biopsie liefert zusätzliche Informationen. Sie ermöglicht die Bestimmung von besiedelnden Bakterien, die die Einnistung beeinträchtigen könnten, sowie eine mikroskopische Analyse des Gewebes, die Aufschluss über mögliche Reifungsstörungen oder Entzündungszellen gibt.Die Bestimmung von Genexpressionsmustern als Hinweis auf das Einnistungsfenster ist ebenfalls möglich. Allerdings fehlt derzeit noch der wissenschaftliche Nachweis, dass diese Untersuchung zu verbesserten Schwangerschaftsraten führt, weshalb wir diese nicht uneingeschränkt empfehlen können.Wunschbaby Podcast: Kinderwunsch & Social Freezing
Social Freezing kommt aus den USA und bezeichnet das Einfrieren von Eizellen von Frauen, die ihren Kinderwunsch auf später verlegen möchten, um sich damit gegen das altersbedingte Absinken ihrer Fruchtbarkeit abzusichern. Mehr zu diesem Thema und was Paare dagegen unternehmen können, erfahren Sie in dieser Podcast-Episode mit Priv. Doz. DDr. Michael Feichtinger und Mag. Julia Ecker.Lesen Sie mehr

Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.