Was unsere Patienten sagen
Kinderwunsch & Unfruchtbarkeit
Zusammen mit Mag. Julia Ecker werden die häufigsten Zeichen für Unfruchtbarkeit bei Frau und Mann besprochen, in welchem Zeitraum Paare mit einer Schwangerschaft rechnen dürfen und welche Schritte zur Abklärung die ersten sind, wenn der Kinderwunsch über diesen Zeitraum hinaus unerfüllt bleibt.ESHRE Jahrestagung 2018 in Barcelona
Bei der diesjährigen Jahrestagung der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (European Society of Human Reproduction - ESHRE) konnte ich unsere aktuelle Studie zum Thema Schwangerschaftsraten bei Endometriosepatientinnen vorstellen. Diesbezüglich konnten wir ermutigende Daten zu Patientinnen mit Endometriose zeigen.Diese Patientinnen hatten die selben kumulativen Schwangerschaftsraten nach IVF wie Patientinnen ohne Endometriose. Außerdem konnten sich Dr. Vaccari, unser Laborleiter und Ich zu den neuesten Trends und Neuerungen im Bereich der Reproduktionsmedizin Informieren und diese direkt für unsere Patientinnen mitnehmen und am WIF implementieren.Babypost von Lilly
Wir freuen uns sehr und wünschen Lilly und ihren Eltern Gesundheit und Glück auf ihrem weiteren Weg!Vielen Dank an das gesamte Team!
Denn nur mit eurer Hilfe wissen wir jetzt was wahre Liebe ist! Fam. K.Sehr freundliches Personal und professional
Sehr freundliches Personal und professionel. Immer sehr punktlich, freundlich. Für jede Frage bekomme Ich eine sehr ehrliche Antwort.Lesen Sie mehr
Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.