Was unsere Patienten sagen
Lebenswichtige Impfung gegen Krebs durch Corona vernachlässigt
Der Fokus auf das Corona Virus und die COVID-Impfung haben andere wichtige Impfungen zur Prävention von Krankheiten, die uns schon jahrelang begleiten, in den Hintergrund gedrängt. Neben der jährlich empfohlenen Grippeimpfung wird zu einer Impfung geraten, für die es oft zu spät sein kann: Die HPV-Impfung.Die erste Impfung gegen Krebs
Das Humane Papillomavirus, kurz HPV, ist bekannt als Auslöser von Gebärmutterhalskrebs, Genitalwarzen und anderen Krebserkrankungen wie Penis-, Anal- und Rachenkrebs. Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, sich gegen HPV impfen zulassen. Die HPV Impfung ist somit die erste „Impfung gegen Krebs“.In Österreich wird die HPV Impfung für Mädchen und Buben zwischen 9 und 12 Jahren empfohlen, bevor die Infektion überhaupt auftritt. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen, allerdings hat sich auch hier die Corona Pandemie negativ ausgewirkt. Während der COVID-19 Pandemie ist die Rate an HPV-Impfungen weltweit bedenklich gesunken. Daten aus den USA, Japan und Europa belegen, dass die HPV-Impfraten um >40% im Vergleich vor der Pandemie zurückgegangen sind. Deshalb appelliere ich dazu, möglichst rasch die Versäumnisse der letzten Jahre aufzuholen. Durch eine frühzeitige Impfung können fast 90% aller Gebärmutterhalskrebsformen verhindert werden. Wir schulden es unseren Kindern sie diesbezüglich zu schützen und dürfen sie aufgrund der Pandemie nicht vergessen! Die HPV Viren sind sexuell übertragbar, das heißt die Impfung gegen das Virus sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfinden. Wenn sich die Viren am Gebärmutterhals oder anderen Körperregionen wie Rachen, Penis oder Anus festgemacht haben können sie dort zu bösartigen Zellveränderungen führen.
Auch Buben impfen lassen
Auch Buben sollten geimpft werden, denn das HPV Virus mit dem Spermium direkt in die Eizelle gelangen kann und so zu Störungen der Befruchtung sowie der Embryoentwicklung führen kann. Durch eine frühzeitige Impfung von Buben könnte diese Form der Unfruchtbarkeit vermieden werden und auch Buben vor Genitalwarzen und Krebs geschützt werden.Kinderwunsch & Geschlechtskrankheiten
Verschiedenste Infektionen wie bspw. Chlamydien, die häufigste aller Infektionen im Bereich der Geschlechtskrankheiten, können zu Eileiter- und Samenleiterverschluss führen. Welche weiteren Infektionen die Fruchtbarkeit negativ beeinflussen können, wie Paare sich davor schützen können und was nach einer Infektion zu tun ist, erfahren Sie in dieser Podcast Episode mit Priv. Doz. DDr. Michael Feichtinger und Mag. Julia Ecker.Symposium „die Zukunft der Elternschaft“
Von 28.-29. November hat in Wien das multidisziplinäre Symposium „die Zukunft der Elternschaft“ stattgefunden. Diese Tagung hat unter der Schirmherrschaft der Meduni-Wien und der UNESCO internationale Top-Experten ins Josephinum geladen. Besonders die soeben medial verbreiteten Daten von genetisch veränderten Embryonen aus China haben für rege Diskussion gesorgt. DDr. Feichtinger vom Wunschbaby Institut hat in seinem Vortrag die momentane Rechtslage, besonders in Hinblick auf Präimplantationsdiagnostik, Eizellspende und Social Freezing beleuchtet.Im Vortrag und in der anschließenden Diskussion wurde intensiv die momentane Benachteiligung von alleinstehenden Frauen im derzeitigen Gesetz aufgebracht. Eine reproduktionsmedizinische Betreuung ist derzeit in Österreich nur in einer Partnerschaft möglich und auch Frauen die momentan keinen Partner haben und vorsorglich Eizellen einfrieren möchten werden durch das Erschweren des Social Freezings in Österreich diskriminiert. Nur unter Vorweisung eines medizinischen Grundes können hier Eizellen in Österreich eingefroren werden.Abschließend wurde eine Podiumsdiskussion mit dem Bestsellerautor Marc Elsberg abgehalten. Der allgemeine Tenor war, dass auch die Reproduktionsmedizin „ein Kind ihrer Zeit“ sei. Zukünftige technische und gesellschaftliche Neuerungen werden hier zu (durchaus als positiv bewertbare) Änderungen bringen und gerade im Hinblick von wachsender Mobilität kann PatientInnen eine Behandlung heutzutage nicht verwehrt bleiben.Mehr Informationen hier.Liebes Team vom Wunschbabyzentrum!
Nun ist es endlich soweit, wir alle gemeinsam haben ein großes Wunder vollbracht! Dank Ihrer Hilfe haben meine Eltern einen so großen Schatz wie mich in Ihrem Leben dazu bekommen. Vielen Dank noch einmal für die großartige Unterstützung! Familie T.Liebes Wunschbaby-Team!
Wir bedanken uns herzlich für die Erfüllung unseres sehnlichsten Wunsches in Gestalt von D. und G. Liebe Grüße Familie BLesen Sie mehr
Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.