Was unsere Patienten sagen
Alles perfekt, sehr zufrieden
Sehr professionelle Behandlung. Nettes Personal und tolle Räumlichkeiten.Herzlichen Dank
Wir sind schon etwas verzweifelt in die Kinderwunschklinik gekommen. Dr. Feichtinger hat uns sofort das Gefühl gegeben, dass alles gut gehen wird. Wir haben uns jederzeit gut aufgehoben und ernst genommen gefühlt. Das Team wirkt familiär und absolut kompetent. Heute gehen wir mit einem Ultraschallbild nach Hause. Danke!Präimplantationsdiagnostik
Eine wesentliche Herausforderung für eine erfolgreiche Schwangerschaft ist, genetisch unauffällige Embryonen zu identifizieren. Mit steigendem Alter der Frau steigen leider auch die genetischen Auffälligkeiten der Eizellen. Mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) kann das genetische Material der Eizelle oder des befruchteten Embryos im Rahmen einer IVF Behandlung analysiert werden und somit genetisch unauffällige Embryos für den Transfer zu selektieren.
Mehr dazu erfahren Sie hier.Liebes Team vom Wunschbaby Zentrum
Wir möchten uns auf diesem Weg noch einmal recht herzlich für eure Hilfe und tolle Betreuung bedanken. Ihr habt es im November des Vorjahres möglich gemacht, dass wir heuer unseren Sohn T. in die Arme schließen können. Vielen Dank nochmals für eurer Bemühen und wir hoffen, daß Ihr noch vielen Pärchen bei deren sehnlichsten Wunsch helfen könnt. Und wer weiß, vielleicht sehen wir uns ja auch wieder. Liebe Grüße Fam. H.Wohlfühlend
Man kommt gerne, sehr freundlich.Lesen Sie mehr

Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.



























