Was unsere Patienten sagen
Kinderwunsch & Corona
Viele Frauen sind unsicher, welche Änderungen die Corona-Pandemie in Bezug auf ihren Kinderwunsch bringt. Mag. Julia Ecker im Gespräch mit Priv. Doz. DDr. Michael Feichtinger über die Details zu diesem Thema.In den Medien
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem hier: Mai 2021 - Gesund & FitCovid-Impfung und Wunschbabys
Sollen sich Schwangere, stillende Mütter oder Frauen mit Kinderwunsch impfen lassen? Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger klärt im „gesund&fit“-Talk auf.
weiterlesenApril 2021 - Österreich
Experte: werdende Eltern sollten sich Corona impfen lassen
Was bedeutet die Corona-Impfung für Frauen mit Kinderwunsch? weiterlesen
Bestimmt werde ich dieses Institut weiterempfehlen!
Bestimmt werde ich dieses Institut weiterempfehlen!Zufriedenheit
Sehr freundlich, kompetent und entgegenkommend! Habe mich von Anfang an total wohl und gut aufgehoben gefühlt.Liebes Kinderwunsch-Team!
Unser kleiner J. ist am 09.07. zur Welt gekommen. Wir möchten uns bei allem Teammitgleidern von ganzem Herzen für die kompetente und liebevolle Behandlung und Begleitung während der Kinderwunschzeit bedanken. Und sind froh darüber, gerade Ihre Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Familie D.Corona erhöht Risiko männlicher Unfruchtbarkeit
Die Corona-Pandemie grassiert nun bereits seit über einem Jahr. Abgesehen von einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus kann sich eine Infektion auch langfristig auf die Gesundheit auswirken. So wurde bei vielen, auch jungen Menschen nach einer Corona Infektion ein Post-Covid Syndrom festgestellt, welches durch Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten gekennzeichnet ist. Immer mehr Studien untersuchen deshalb die Langzeitfolgen einer COVID-19 Infektion. Eine soeben erschienene italienische Studie an 43 männlichen Probanden nach einer COVID-19 Infektion untersuchte die Samenqualität dieser Männer. Beunruhigender Weise wurde bei über einem Viertel aller getesteten Männer eine schwere Beeinträchtigung der Samenqualität festgestellt, bei einem Großteil konnten gar keine Samenzellen gefunden werden. Vor allem bei Männern mit einer schweren COVID-19 Infektion war dies besonders ausgeprägt. Viele Erkrankungen, wie beispielsweise eine Grippe, können durch hohe Körpertemperaturen zu einer Beeinträchtigung der Samenqualität führen.Allerdings wiesen die Männer in der vorliegenden Studie 4-8 Wochen nach einer Infektion noch immer stark reduzierte Samenparameter auf, was eine andere Ursache als die erhöhte Körpertemperatur wahrscheinlich macht. Trotz der Reduktion der Samenqualität konnte das SARS-CoV-2 Virus nicht in der Samenflüssigkeit nachgewiesen werden. Allerdings konnten in der Samenflüssigkeit stark erhöhte Entzündungswerte nachgewiesen werden. Ob der beobachtete Effekt dauerhaft oder reversibel ist, ist momentan noch unklar. Wir empfehlen deshalb allen Männern sich, wenn möglich, impfen zu lassen, um kein Risiko hinsichtlich ihrer späteren Zeugungsfähigkeit einzugehen. Männer, die bereits eine Corona Infektion hatten und einen zukünftigen Kinderwunsch haben, sollten nach einer Ausheilung eine Untersuchung der Samenflüssigkeit (sog. Spermiogramm) durchführen lassen.1. Gacci M, Coppi M, Baldi E, et al. Semen impairment and occurrence of SARS-CoV-2 virus in semen after recovery from COVID-19. Hum Reprod 2021.Lesen Sie mehr
Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.