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Kinderwunsch als Single-Frau.

Sie wünschen sich ein Kind – auch ohne Partner an Ihrer Seite. Damit sind Sie nicht allein, und Ihr Wunsch verdient eine ehrliche Antwort: Wie die Rechtslage in Österreich derzeit aussieht, was Sie heute schon konkret tun können und welche Wege offenstehen – wir sagen es Ihnen klar und respektvoll.

Die Rechtslage

Was in Österreich derzeit gilt – ehrlich gesagt.

Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) erlaubt eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Das bedeutet konkret: Alleinstehende Frauen dürfen in Österreich derzeit nicht mit einer Samenspende behandelt werden (Stand: 2026). Das gilt für alle Institute im Land – daran können auch wir nichts ändern, so gerne wir es würden.

Für Frauenpaare sieht das Gesetz übrigens anders aus: Zwei Frauen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft können ihren Kinderwunsch in Österreich mit Spendersamen erfüllen – mehr dazu auf unserer Seite Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare. Die gesetzlichen Details finden Sie unter Rechtliche Grundlagen.

Wichtig ist uns: Diese Rechtslage sagt nichts über Ihren Wunsch aus – und sie bedeutet nicht, dass Sie heute nichts tun können. Im Gegenteil.

Ihre Möglichkeiten

Was Sie als Single-Frau jetzt schon tun können.

Fruchtbarkeit jetzt abklären

Eine Fruchtbarkeits-Abklärung ist für jede Frau möglich – unabhängig vom Beziehungsstatus: AMH-Wert und Eizellreserve, Hormonstatus und Ultraschall zeigen Ihnen, wo Sie stehen. Wissen, das jede weitere Entscheidung leichter macht.

Eizellen einfrieren

Mit medizinischer Begründung ist Egg Freezing schon heute möglich. Und Österreich öffnet sich: Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist Social Egg Freezing ab 1. April 2027 auch ohne medizinische Indikation zulässig – beraten lassen können Sie sich jetzt schon.

Behandlung im Ausland

In einigen europäischen Ländern dürfen auch alleinstehende Frauen mit Samenspende behandelt werden. Ob dieser Weg für Sie in Frage kommt, ist eine sehr persönliche Entscheidung – eine fundierte Abklärung Ihrer Fruchtbarkeit bei uns ist dafür eine gute Grundlage.

Rechtslage im Blick behalten

Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt – die Öffnung beim Social Freezing zeigt, dass sich die Rechtslage weiterentwickelt. Wir verfolgen jede Änderung genau und halten Sie gerne am Laufenden, was sie für Ihren Kinderwunsch bedeutet.

Frau plant ihren Kinderwunsch – Egg Freezing als Option für später
Zeit gewinnen

Egg Freezing: Ihre Eizellen von heute für Ihr Morgen.

Die Qualität der Eizellen nimmt mit dem Alter ab – eingefrorene Eizellen behalten dagegen die Qualität des Zeitpunkts, zu dem sie entnommen wurden. Genau deshalb ist Egg Freezing für viele Single-Frauen die wichtigste Option: Es hält die Tür offen, bis das Leben so weit ist – ob mit Partner:in oder, je nach künftiger Rechtslage, auch ohne.

Derzeit ist das Einfrieren von Eizellen in Österreich mit medizinischer Indikation möglich, etwa bei Endometriose oder vor einer Krebstherapie. Ab 1. April 2027 ist Social Egg Freezing nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs auch ohne medizinischen Grund zulässig. Unsere Abteilung für (Social) Egg Freezing berät Sie schon jetzt – damit Sie ab April 2027 startklar sind.

Offen gesprochen

Behandlung im Ausland – sachlich betrachtet.

Manche Single-Frauen aus Österreich entscheiden sich für eine Behandlung mit Samenspende in einem europäischen Land, in dem dies auch für alleinstehende Frauen zulässig ist. Das ist legitim – wichtig ist, dass Sie die rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes gut kennen und sich seriös informieren.

Was wir für Sie tun können: Ihre Fruchtbarkeit hier in Wien vollständig abklären – von der Eizellreserve über den Hormonstatus bis zur gynäkologischen Untersuchung. So treffen Sie jede Entscheidung, ob für das Abwarten, das Einfrieren Ihrer Eizellen oder einen Weg im Ausland, auf einer soliden medizinischen Grundlage. Und sollte sich die österreichische Rechtslage ändern, sind Ihre Befunde bei uns bereits vorhanden.

Ihr erster Schritt ist heute schon möglich

Warten müssen Sie nur auf den Gesetzgeber – nicht auf Klarheit über Ihren Körper. Eine Fruchtbarkeits-Abklärung mit AMH-Wert, Hormonstatus und Ultraschall zeigt Ihnen, wie viel Zeit Sie haben und welche Optionen realistisch sind. Das Erstgespräch dauert eine ganze Stunde – Zeit für Ihre Fragen.

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Häufige Fragen

Kinderwunsch als Single-Frau: Ihre Fragen – ehrlich beantwortet.

Darf ich als Single-Frau in Österreich eine künstliche Befruchtung mit Samenspende machen?

Nein, derzeit nicht. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) erlaubt eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (Stand: 2026). Diese Regelung gilt für alle Kinderwunschinstitute in Österreich gleichermaßen. Die Details finden Sie auf unserer Seite Rechtliche Grundlagen.

Warum dürfen Frauenpaare behandelt werden, Single-Frauen aber nicht?

Das FMedG knüpft die Behandlung an eine Paarbeziehung: Seit der Novelle 2015 können auch zwei Frauen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft mit Spendersamen behandelt werden – alleinstehende Frauen fallen jedoch weiterhin nicht unter das Gesetz. Ob diese Unterscheidung so bleibt, entscheidet der Gesetzgeber; wir verfolgen die Entwicklung genau.

Kann ich als Single-Frau meine Eizellen einfrieren lassen?

Mit medizinischer Indikation – etwa bei Endometriose, bestimmten hormonellen Erkrankungen oder vor einer Krebstherapie – ist das schon heute möglich. Ohne medizinischen Grund ist Social Egg Freezing nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ab 1. April 2027 in Österreich zulässig. Die Beratung dazu ist jetzt schon möglich und sinnvoll – alle Details auf unserer Seite Social Freezing.

Was kann ich heute schon abklären lassen?

Ihre gesamte Fruchtbarkeit: den AMH-Wert als Maß für Ihre Eizellreserve, den Hormonstatus aus unserem eigenen Hormonlabor sowie Gebärmutter und Eierstöcke per Ultraschall. Diese Abklärung ist unabhängig vom Beziehungsstatus möglich und zeigt Ihnen, wie dringlich – oder entspannt – Ihre persönliche Zeitplanung ist.

Darf ich mich im Ausland mit Samenspende behandeln lassen?

In einigen europäischen Ländern ist die Behandlung alleinstehender Frauen mit Samenspende zulässig, und es steht Ihnen frei, sich dort behandeln zu lassen. Informieren Sie sich in diesem Fall sorgfältig über die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes. Ihre medizinische Ausgangslage – Eizellreserve, Hormonstatus, Ultraschall – können Sie vorab bei uns in Wien abklären lassen.

Wird sich die Rechtslage in Österreich ändern?

Das lässt sich nicht vorhersagen – aber die Rechtslage ist in Bewegung: Die Öffnung des Social Egg Freezing ab April 2027 geht auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zurück und zeigt, dass sich der Rahmen weiterentwickelt. Wir beobachten jede Änderung genau und informieren Sie gerne, sobald sich für Single-Frauen neue Möglichkeiten ergeben.

Wie starte ich am besten?

Mit einem Gespräch: Bei der Erstberatung nehmen wir uns eine ganze Stunde Zeit für Ihre Situation, Ihre Fragen und die ersten Untersuchungen. Wenn Sie uns vorher unverbindlich kennenlernen möchten, besuchen Sie unseren Gratis-Infoabend – online oder vor Ort.

Ihr nächster Schritt

Wir erfüllen Ihren Kinderwunsch!

Klarheit über Ihre Fruchtbarkeit können Sie sich heute schon verschaffen – respektvoll, ehrlich und ohne Druck.

Oder rufen Sie uns an: +43 1 877 77 75

Erstberatung Infoabend