Spermaspenden kann teuer werden
Experten warnen vor privater Samenspende

Viele Paare entscheiden sich statt einer legal organisierten Samenspende in einer Klinik für eine private Samenspende. Doch dies kann medizinische und juristische Probleme mit sich bringen.
In Partnerschaften, in denen der männliche Partner unzureichend Samen produziert, sowie gleichgeschlechtliche Frauenpaare können ihren Kinderwunsch nur durch eine Samenspende erfüllen. In Österreich ist diese rechtlich geregelt und sollte laut Gesetz in einer entsprechenden Klinik durchgeführt werden.
Bei einer Kinderwunschbehandlung mit einer Samenspende muss auf einiges geachtet werden. Somit wird immer sichergestellt, dass der Spender keine ansteckenden Erkrankungen hat, keine familiäre Belastung bezüglich genetischer Erkrankungen und rechtlich von Beginn an keine Unklarheiten entstehen.
Manche Frauen entscheiden sich für eine private Samenspende außerhalb einer Klinik und führen die Insemination selbst durch. Dies könnte für den Spender jedoch teuer werden und kann zu großen rechtlichen Problemen für alle Beteiligten führen.
Der österreichische Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen einer Samenspende aus gutem Grund klar und streng definiert, mit dem Ziel, die Rechte aller Betroffenen und insbesondere jene des Kindes zu schützen und Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Fallen nunmehr bei einer „privaten“ Samenspende die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen weg, zieht dies in der Praxis unweigerlich eine Vielzahl an gravierenden rechtlichen Problemen nach sich.
„Anders als der (legale) Spender in der Klinik ist ein privater Samenspender keineswegs von finanziellen Ansprüchen des Kindes befreit.“, erklärt Mag. Julia Englader, Partnerin bei Körber-Risak Rechtsanwalt GmbH. „Lässt die Kindesmutter - bzw. das Kind - die Vaterschaft beispielsweise gerichtlich feststellen, sieht sich der Samenspender insbesondere mit potenziellen unterhalts- und auch erbrechtlichen Ansprüchen konfrontiert. Auf der anderen Seite können aber auch die Rechte des Kindes, also z.B. jenes auf Information über die Identität des Vaters außerhalb der Klinik nicht ausreichend gewährleistet werden,“ betont Englader.
„Denkbar wäre auch, dass der private Samenspender plötzlich Vatergefühle entwickelt und das Kontaktrecht zu seinem Kind – allenfalls auch auf gerichtlichem Wege – durchsetzt. Solche Szenarien wären hingegen bei einer offiziellen Samenspende ausgeschlossen,“ so Julia Englader abschließend.
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