Was unsere Patienten sagen
Babypost von Emilia
Liebe Frau Suvak!Zuerst einmal muss ich mich entschuldigen, dass wir uns nicht zur Geburt gemeldet haben. Ein bisschen mussten wir uns erholen, dann war das natürliche Chaos daheim und mal in den Alltag finden. Dann war auch schon Weihnachten und das neue Jahr!Schlussendlich aber sind wir als Familie angekommen und uns geht es zum Glück rundum gut! Unsere Tochter kam am 13.November auf die Welt.Gerade als wir am 12.November unseren Nachmittag mit unserer "großen" Tochter, Emilia, bei einem Disneyfilm genießen wollten, platzte vorzeitig die Fruchtblase. Von diesem Tag an steht für Emilia die Geschichte fest:Mama hat ins Bett gemacht! :-)Nach einer langen und anstrengenden Geburt durften wir unseren Sonnenschein nun endlich in die Arme schließen!Ich muss sagen sie ist ein sehr braves Baby. Emilia liebt die Kleine heiß und sie lächeln sich gegenseitig immer an.Papa ist total verliebt in seine Prinzessinnen und Mama kann ihr Glück ohnehin nicht fassen.Das Einzige was noch fehlt sind wieder durchgeschlafene Nächte, aber das ist eine andere Geschichte!Wir wünschen allen vom Wunschbaby Institut nur das Beste und danken für die Unterstützung von jedem Einzelnen ohne die unsere 2 Wunder wohl nicht wahr geworden wären!Liebe GrüßeFamilie W.
Bestens betreut
Sehr nettes und einfühlsames Team. Wir fühlten uns immer bestens betreut. Auf alle Fragen detailliert eingegangen und bestens erklärt und beantwortet.Super Wunschklinik
Wir sind einfach nur zufrieden. Alles hat geklappt. Die Ärzte sind professionell und freundlich. Die Ordination ist top. Und gleich beim ersten Versuch schwanger geworden. Alles perfekt!Kinderwunsch ab 30 – Wissen ist Macht!
Hierbei sollte nicht auf den männlichen Partner vergessen und ein Spermiogramm durchgeführt werden. Das Wissen um die eigene Fruchtbarkeit nimmt Ängste und negative Emotionen, die mit dem Thema verbunden sein können und das Paar kann entspannt an ihrem Wunschbaby „basteln“. Mehr dazu finden Sie hier.Bei Frauen ohne aktuellen Kinderwunsch kann eine einfache Abklärung oftmals viel unnötigen Stress vermeiden. In solchen Fällen wird bei Singles die Partnersuche viel stressbefreiter und wenn notwendig kann eine Frau durch Einfrieren ihrer Eizellen vorsorgen, wenn medizinisch notwendig. Mehr dazu finden Sie hier.Kinderwunsch in Zeiten der Telemedizin
International steigt die Nachfrage nach telemedizinischen Behandlungen deutlich an. Unter Telemedizin versteht man die Behandlung aus der Distanz mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln.„Gerade in Zeiten von Corona haben wir eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach telemedizinischen Behandlungen bemerkt. Dies betrifft sowohl österreichische Paare, welche ihre sozialen und medizinische Kontakte aufgrund von Corona möglichst reduzieren möchten, als auch österreichische und internationale Paare welche aufgrund der momentanen Restriktionen nur schwer Anreisen können“ erklärt Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger, ärztlicher Leiter des Wunschbaby Institut Feichtinger in Wien. Dr. Feichtinger wurde im November als einer von 4 Experten zu einer Diskussionsrunde der Tageszeitung „die Presse“ eingeladen bei der die Vor- und Nachteile von telemedizinischen Behandlungen besprochen wurden. „Gerade im Bereich der Reproduktionsmedizin, wo sich gut informierte, mit der Technik vertraute Paare ihr Institut überregional aussuchen können stellt die Telemedizin sowohl für uns, als auch für die Kinderwunschpaare eine große Chance dar.So können auch Patientenpaare aus dem Ausland bzw. aus den Bundesländern von unserer Expertise profitieren und zu mindestens die ersten Schritte einer Behandlung aus der Distanz durchführen. Die Kinderwunschbehandlung passiert dann wieder bei uns vor Ort. Gerade bei ausländischen Paaren können jedoch die ersten Untersuchungsschritte auch während der Behandlung beim Gynäkologen ihres Vertrauens vor Ort passieren“ so Feichtinger weiter.Allerdings kann die Behandlung aus der Ferne auch mögliche Nachteile haben. So kann bei einer videotelephonischen Beratung keinerlei Untersuchung wie zum Beispiel der Ultraschall passieren und auch der zwischenmenschliche Aspekt ist nicht vergleichbar mit einem direkten Gespräch. „Die meisten Paare entscheiden sich deshalb nach wie vor für ein direktes Beratungsgespräch vor Ort“ so Feichtinger abschließend. Zum Presse ArtikelLesen Sie mehr
Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.