Was unsere Patienten sagen
Sg. Wunschbaby-Team!
Wir wollen uns beim Wunschbaby-Team, insbesondere bei Hrn. Univ. Prof. Dr. Feichtinger, Fr. Dr. Fischelmaier, Fr. Dr. Flich, Fr. Dr. Liebhart, Fr. Leibnitz, Fr. Khoss und Hrn. Dr. Carli sehr herzlich für die ausgezeichnete u. erfolgr. u. kompetente Betreuung bedanken!M.S. & J. H.
WIF
Professionell, vertrauensvoll, hohe fachliche Expertise, fürsorglich, vorausschauend, immer erreichbar, tolles Team...hilfsbereit.Kinderwunsch & Omega 3
Diese Fettsäuren kommen in Lebensmitteln wie Olivenöl, Fisch und Meeresfrüchten vor. Wenn keine ausgewogene Ernährung mit diesen Lebensmitteln möglich ist, kann Omega 3 auch über Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden. Es wirkt sich unter anderem positiv auf Eizell- und Samenqualität aus und sogar ein positiver Einfluss auf die embryonale Entwicklung lässt sich nachweisen. Was sonst noch rund um Omega 3 wichtig ist, erfahren Sie in dieser Podcast Episode mit mit Priv. Doz. DDr. Michael Feichtinger und Mag. Julia Ecker.Babypost von Lilly
Wir freuen uns sehr und wünschen Lilly und ihren Eltern Gesundheit und Glück auf ihrem weiteren Weg!Kinderwunschbehandlung
Ärzteteam und Mitarbeiter sehr freundlich und kompetent. Persönliche Betreuung war sehr zufriedenstellend.Lesen Sie mehr

Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.


































