Was unsere Patienten sagen
FertiFate Kayro Test - Karyogramm-Analyse für Kinderwunschbehandlung
Wir im Wunschbaby Institut Feichtinger können mittels sogenannter Karyogramm-Analysen die Chromosomen unserer zukünftigen Eltern untersuchen. Hierbei werden die genetischen Anlagen aus dem Blut der Patientin und ihres Partners sichtbar gemacht. Auch vollkommen gesunde Menschen können bestimmte chromosomale Veränderungen tragen, welche sich im Leben der betroffenen in keiner Weise auswirken, allerdings in der Eizelle oder den Spermien zu chromosomalen Fehlverteilungen führen können.Vorteile
Mit unseren Analysen können wir diese Veränderungen detektieren und nach einem genetischen Beratungsgespräch mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) genetisch unauffällige Embryonen auswählen. Eine Chromosomenanalyse ist bei uns die Grundvoraussetzung, um eine PID durchführen zu können. Durch diese Analyse kann die Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer Kinderwunsch Behandlung schwanger zu werden, sowie ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, deutlich verbessert werden.Indikation
Chromosomenanalysen empfehlen wir für folgende Patientengruppen:- Paare, welche schon seit längerer Zeit vergeblich versuchen ihren Kinderwunsch zu erfüllen
- Paare, die bereits mehrere vergebliche IVF-Versuche hinter sich haben
- bei Abortus habitualis (wiederkehrende Fehlgeburten)
- Paare, welche eine Präimplantationsdiagnostik wünschen
Video
Sehr geehrte Dr. Käfer!
Ein herzliches Dankeschön an Sie und Ihre Kolleginnen (Fr. Dr. Flich, u. Fr. Dr. Fischelmeier) für die Betreuung. C.R.-U.Super
Wurden stets gut betreut und informiert. Alles top!Wir wünschen dem ganzen Team ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,
vor allem aber Gesundheit und ein glückliches neues Jahr!
Danke nochmal für die wundervolle Betreuung, wir haben uns bei euch sehr wohl gefühlt.
Leider geht es uns nicht aus, persönlich bei euch vorbei zu schauen
Ganz liebe Grüße
Familie K.
Babypost von Alexa Sophie
Liebes Wunschbaby-Team,wir freuen uns Sie über die Geburt unserer Tochter Alexa Sophie am 25.01. informieren zu dürfen.Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal sehr herzlich beim gesamten Team für Alles bedanken!Wir hatten uns bei Ihnen von Beginn an sehr gut aufgehoben, sowie ausreichend informiert gefühlt.Das gesamte Team ist uns während des gesamten Behandlungszeitraumes stets freundlich, zuvorkommend.Und bemüht begegnet. Das wissen wir wirklich zu schätzen, da es keine Selbstverständlichkeit ist!Freundliche GrüßeFamilie H.
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Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
Warum Kinderwunsch im Wunschbaby Institut Feichtinger erfüllen?
Im Wunschbaby Institut Feichtinger profitieren Sie von höchster Expertise und modernster Medizin – und das zu denselben Kosten wie in allen Kinderwunsch Instituten Österreichs.
Unsere Erfahrung und Kompetenz machen den Unterschied – nicht der Preis. Die Kosten sind österreichweit einheitlich geregelt.
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
| Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
| IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
| ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
| IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
| ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.


































