Was unsere Patienten sagen
Dankbar
Ich bin an Herr Dr. Feichtinger und seinem gesamten Team so dankbar! Ich bin so glücklich dass ich diese Top-Klinik gefunden habe. Ich hatte die beste Erfahrung. Alles hat immer sehr gut geklappt, Termine Vereinbarung, Warten Zeit, Kommunikation, alles. Das zweite Baby ist bereits unterwegs! Ich kann diese Klinik von ganzem Herzen weiterempfehlen!40 Jahre Wunschbaby Institut Feichtinger
Unser Wunschbaby Institut Feichtinger (WIF) wurde als weltweit erstes privates Kinderwunsch-Institut 1983 von Professor Wilfried Feichtinger gegründet. Nur ein Jahr zuvor verhalf Prof. Feichtinger mit seiner Behandlung dem ersten österreichischen IVF-Baby dazu, das Licht der zu Welt zu erblicken. Vom ersten IVF-Baby, der Präimplantationsdiagnostik, bis hin zu den Tiefen des menschlichen Mikrobioms hat mein Vater Wilfried Feichtinger die Meilensteine der Fortpflanzungsmedizin mitgesetzt. Darauf sind wir sehr stolz und sehen es als unsere Aufgabe auf diesem Gebiet führend zu bleiben.Das WIF hat international einen Trend für IVF-Behandlungen außerhalb von Spitälern gesetzt. Seither wurden weltweit über neun Millionen IVF-Babys gezeugt. Heute kommen ehemalige Wunschbabys zu uns die ihr eigenes Wunschbaby bekommen möchten, wir betreuen somit schon die zweite Generation.Pioniere der Kinderwunschbehandlung
Prof. Wilfried Feichtinger verdanken wir bahnbrechende Innovationen, wie etwa ultraschallgezielte transvaginale Eibläschenpunktion, ein für "Schlüpfhilfe" – assisted hatching“ geeignetes Lasergerätes, die Einfriertechnik von Eizellen und Embryos, die heute noch weltweit angewandt wird, die Einführung der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) in Österreich bis hin zur ersten erfolgreichen Präimplantationsdiagnostik Österreichs. Mit diesen Entwicklungen hat das WIF Meilensteine bei der Kinderwunschbehandlung gesetzt.Die Arbeit an der Wurzel des Lebens motiviet uns nach wie vor und ich möchte immer weitere und bessere Möglichkeiten finden, um unseren Wunschbaby Paaren zu helfen. Daher setzten wir weiterhin auf innovative Zukunftsforschung in unserem Haus und bieten eine Vielzahl an personalisierten und individualisierten Therapien an. Das garantiert eine hohe Erfolgsquote für unsere Kinderwunsch Paare.Mehr als 20.000 Kinder sind seit der Gründung durch die Unterstützung des Wunschbaby Institut Feichtinger auf die Welt gekommen. Die Nachfrage steigt, da sich immer mehr Paare erst in einem späteren Lebensabschnitt ein Kind wünschen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns, Sie auf dem Weg zu Ihrem Wunschbaby begleiten zu dürfen.Ice, Ice, Baby! Social Freezing im Trend?
Das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz (FMedRÄG 2015) hielt am Verbot des Social Freezing fest. Sollte es Ihrer Meinung nach in Österreich zulässig sein?Univ. Prof. Feichtinger: "Ja, sollte es. Der Begriff „social“ ist unglücklich gewählt. Denn bei den jungen Frauen, die sich an unserem Institut für Kinderwunsch für das Krykonservieren ihrer Eizellen interessierten, bestand bis dato immer noch mindestens eine medizinische Indikation, sei es Endometriose, eine Schilddrüseninsuffizienz wie beispielsweise Hashimoto thyreoiditis oder ein polyzystisches Ovarialsyndrom. Das sind allesamt Voraussetzungen, die das Kryokonservieren von Eizellen erlauben." Stellt das Social Freezing an sich überhaupt ein Fortpflanzungsverfahren dar, um die Voraussetzungen des FMedG erfüllen zu müssen?Univ. Prof. Feichtinger: "Ja, Social Freezing stellt ein Fortpflanzungsverfahren dar, denn eine Verwendung der kryokonservierten Eizellen bedingt einer IVF/ICSI." Gibt es für das Verbot des Social Freezing überzeugende Argumente?Univ. Prof. Feichtinger: "Meiner Meinung nach nicht. Damals, bevor das FMedRÄG2015 verabschiedet wurde, sind Experten, unter anderem aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin zum Gesetz bzw. zu den Änderungen befragt worden. Auch ich war einer dieser befragten Experten. Ich kann nur so viel sagen, und zwar, dass wir, die ExpertInnen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin das Social Freezing erlaubt hätten.Es geht hier um Politik, darum, den Konservativen und der Kirche nicht weh zu tun, deshalb hat der Gesetzgeber meiner Ansicht nach Zugeständnisse gemacht und das Social Freezing auch weiterhin verboten." Wie würden Sie in Bezug auf Social Freezing das Höchstalter der Frau festlegen? Bis zu welcher Altersgrenze dürfte ein Zurückgreifen auf kryokonservierte Eizellen erlaubt sein?Univ. Prof. Feichtinger: "Ich sehe hier den natürlichen Wechsel als Limitierung an, also um die 50 Jahre der Frau. Das hängt aber entscheidend auch vom Partner ab, mit dem sie die Therapie dann durchführt. Eine 50-jährige Frau, die einen jungen, fertilen Partner hat, wird kein Problem haben, eine Therapie durchzuführen. Das Ganze ist aber selbstlimitierend, denn eine 70-jährige Frau wird in der Regel keinen fertilen Partner haben." Kritiker argumentieren oft damit, dass Social Freezing in die natürliche Ordnung eingreife und gegen ein Naturgesetz verstoße, das allein dem Willen Gottes unterläge. Dieses „Natürlichkeitsargument“ ist gängig. Welche Meinung haben Sie dazu?Univ. Prof. Feichtinger: "Diese Kritik stammt von den Konservativen. Dann dürfte es aber auch kein Antibiotikum und auch keine Coronavirus-Impfung geben, denn auch dies widerspricht der Natur." Wie sehen Sie die Zukunft von Social Freezing in Österreich?Univ. Prof. Feichtinger: "Ich bezweifle, dass es in Österreich je so sein wird, wie in den USA, wo große Firmen wie „Apple“ oder „Facebook“ ihren Mitarbeiterinnen Social Freezing auf Firmenkosten offerieren.
Ich, als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und Reproduktionsmediziner, habe keine Ambitionen, bereits Teenagerinnen vorzuschlagen, dass sie in möglichst jungen Jahren eine Eizellreserve anlegen.
Ich kann auch keinen Trend dahingehend beobachten, dass Teenagerinnen oder junge Frauen mit Anfang zwanzig sich mit der Kinderfrage, geschweige denn mit der Social-Freezing-Thematik beschäftigen. Denn wer sich schon mit 23 ernsthaft mit der Kinderfrage auseinandersetzt, wird die Familienplanung mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht so lange aufschieben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Zahl der Interessentinnen für Social Freezing in Österreich zwar überschaubar, aber nicht übersehbar." Stellt Social Freezing in Bezug auf Feminismus den „großen Gleichheitsbringer“ dar?Univ. Prof. Feichtinger: "Ich habe ehrlicher Weise noch nie daran gedacht einen Bezug zum Feminismus herzustellen. aber ja: Wenn wir schon bei Männern Spermien “auf Vorrat” einfrieren können und das seit vielen Jahren, dann sollte man das bei Frauen genau so dürfen, im Sinne der Gleichberechtigung."
Babypost im November
Liebes Wif-Team,unser Sohn ist am 20.09. gesund und munter auf die Welt gekommen. Der große Bruder ist ganz stolz! Wir sind überglücklich und wollen sich noch einmal ganz herzlich beim gesamten WIF-Team für die tolle und einfühlsame Betreuung bedanken. ❤Blutung in der Frühschwangerschaft – Warum passiert das und was tun?
Eine Blutung in der Frühschwangerschaft ist relativ häufig und kann ebenso auch durchaus harmlos sein. Laut einer groß angelegten epidemiologischen Beobachtungs-Studie an über viertausend schwangeren Frauen zwischen 18 und 45 Jahren in den USA ergab sich Folgendes: Ungefähr ein Viertel aller Schwangeren, hatten irgendwann eine Blutung, die meisten in der Frühschwangerschaft (5.-8. Woche), aber nur in 8% handelte es sich um eine stärkere Blutung (etwa in Regelstärke oder mehr). Die meisten Blutungen dauerten weniger als 3 Tage. Zwölf Prozent mit Blutung hatten eine Fehlgeburt, aber 13 Prozent hatten eine Fehlgeburt ohne jegliche Blutung (so genannte „Missed Abortion“). Frauen, welche schon eine oder mehrere Fehlgeburten gehabt hatten waren häufiger betroffen, sowie auch Frauen mit Myomen.Aber es gibt auch Sonderformen: zum Beispiel gibt es eine „Einnistungsblutung“ zirka 2 Wochen nach dem Eisprung, bzw. auch nach Follikelpunktion und Embryotransfer (also bitte auch in diesem Fall einen Bluttest machen lassen, selbst wenn Sie denken, es habe nicht geklappt. Zusätzlich kann man aus der Höhe des Beta-HCG Wertes auf die Validität der Schwangerschaft schließen)! In seltenen Fällen kann bei manchen Frauen trotz intakter Schwangerschaft die Regelblutung mehrmals wieder kommen und schließlich gibt es, nach Transfer von zwei und mehreren Embryonen das Phänomen des „Vanishing Twin“, das heißt, dass sich beispielsweise 2 eingenistet haben, der Zwilling geht jedoch irgendwann in der Frühschwangerschaft ab, meist mit einer Blutung, die Schwangerschaft läuft ansonsten normal weiter, die Blutung hört auf, es handelt sich also tatsächlich um eine „verschwundene“ oder „verschwindende“ Zwillings- oder sonstige Mehrlings-Schwangerschaft.Andere Ursachen können sein: ein durch die Schwangerschaft ausgestülpter bzw. empfindlich gewordener Muttermund, welcher nach Geschlechtsverkehr oder gynäkologischer Untersuchung (PAP-Abstrich oder Tastuntersuchung) leicht bluten kann.Wenn schon mehr als eine Fehlgeburt passiert ist, so empfiehlt es sich darauf zu bestehen, dass das Abortus-Material genetisch untersucht wird (ist leider nicht überall möglich), denn in gut zwei Drittel aller Fälle ist ein genetischer Defekt des Embryo dafür verantwortlich, dass der Körper die Schwangerschaft wieder abstößt, wenn diese genetisch nicht lebensfähig ist. Auch ein genetischer Bluttest (so genannter Karyotyp oder Karyogramm bei beiden Partnern) wäre in diesem Fall empfehlenswert. Im Rahmen einer in vitro Fertilisation könnte man dann bestimmte Embryonen schon als Eizelle auf genetische Richtig-Verteilung ihrer Chromosomen untersuchen und-zusammen mit einer zeitgerechten Entwicklung- für den Embryotransfer aussuchen. Auf diese Weise war in eigenen Studien nun schon über viele Jahre zu beobachten, dass nach solchen Untersuchungen am Polkörper der Eizelle, die Fehlgeburten-Rate sehr deutlich vermindert werden konnte.Was kann aber eine Frau tun, wenn eine Blutung in der Frühschwangerschaft eintritt: bei starker Blutung und auch zusätzlichen Schmerzen, bitte zu jeder Zeit die nächste Spitals-Ambulanz aufsuchen (Verdacht auf Eileiter-Schwangerschaft oder zur Infusionstherapie). Bei leichter Blutung: Bettruhe und Aufsuchen der Gynäkologin/des Gynäkologen Ihres Vertrauens sobald wie möglich, um die in Frage kommenden Ursachen abzuklären: mittels vaginaler Untersuchung, Ultraschall und Blutabnahme für Beta-HCG. Bei IVF-Patientinnen: Aufsuchen Ihres IVF-Zentrums, dort wird man vielleicht, neben den schon vorhin genannten Untersuchungen, je nach vorausgegangener Therapie und entsprechend den vielen Vorbefunden, eine vorbeugende Therapie mit Progesteron oder Immunglobulinen, oder anderen Mitteln versuchen, sie aber auch, wenn es notwendig erscheint in ein Spital einweisen. Und, wie gesagt: oft hilft auch absolute Schonung und Bettruhe, dann kann in wenigen Tagen der „Spuk“ auch schon vorbei sein.Lesen Sie mehr

Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
Warum Kinderwunsch im Wunschbaby Institut Feichtinger erfüllen?
Im Wunschbaby Institut Feichtinger profitieren Sie von höchster Expertise und modernster Medizin – und das zu denselben Kosten wie in allen Kinderwunsch Instituten Österreichs.
Unsere Erfahrung und Kompetenz machen den Unterschied – nicht der Preis. Die Kosten sind österreichweit einheitlich geregelt.
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
| Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
| IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
| ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
| IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
| ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.


































