Was unsere Patienten sagen
Liebes Team
Nachdem alles sehr gut verlaufen ist, dürfen wir die Geburt unserer Tochter gerne bekannt geben!Danke & schöne Grüße Famielie A.Lieber Herr Dr. Feichtinger, liebes Wunschbaby-Team!
Unsere Töchter werden Ende November 1 Jahr alt. Sie haben sich beide prächtig entwickelt, sind fröhlich, neugierig und munter. Dass es soweit kommen konnte, haben wir zu einem Großteil Ihrer Hilfe zu verdanken. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest! Herzliche Grüße Familie P.Wege zum Wunschbaby ohne Gebärmutter
Innerhalb der Gebärmutter wächst der Embryo über 9 Monate heran. In ihr wird er vor äußeren Einflüssen geschützt, und durch sie sowie durch die verbindende Plazenta wird das ungeborene Kind ernährt.Daher scheint es zunächst unmöglich zu sein, Frauen ohne Gebärmutter zu ihrem Wunschkind zu verhelfen. Etwa 0,2% aller Frauen können aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Gebärmutter keine Kinder bekommen. Diese scheinbar geringe Zahl betrifft jedoch allein in Österreich Tausende von Frauen.Die Gründe dafür können vielfältig sein: Gebärmutterhalskrebs in jungen Jahren kann zum Verlust der Gebärmutter führen, einige Frauen werden ohne Gebärmutter geboren, und bei anderen muss die Gebärmutter aufgrund schwerwiegender Komplikationen während der Geburt entfernt werden. Diese jungen Frauen sehen sich oft frühzeitig mit der Tatsache konfrontiert, dass sie wahrscheinlich nie Kinder bekommen können. Dennoch gibt es medizinische Möglichkeiten, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.Der einfachste Weg dazu ist die Entnahme von Eizellen bei der Frau und die Befruchtung dieser Eizellen mit der Samenzelle ihres Partners. Der daraus entstehende Embryo kann dann einer Leihmutter eingesetzt werden. Obwohl die Leihmutterschaft in Österreich nicht möglich ist, wird sie in vielen Ländern weltweit angeboten. Ein Teil der Abklärung und der Behandlung kann jedoch in Österreich durchgeführt werden.Eine alternative Möglichkeit, den Kinderwunsch ohne Gebärmutter zu erfüllen, besteht in der Gebärmuttertransplantation. Dabei wird die Gebärmutter einer Spenderin einer Frau ohne Uterus transplantiert, und danach wird sie mit ihrem eigenen Embryo befruchtet. Die Frau kann also eine Schwangerschaft fast auf herkömmliche Weise erleben. Allerdings handelt es sich bei der Gebärmuttertransplantation um einen umfangreichen Eingriff, sowohl für die Spenderin als auch für die Empfängerin.Daher muss sie in spezialisierten Zentren durchgeführt und sorgfältig geplant werden. In Österreich ist die Gebärmuttertransplantation bisher nicht möglich, jedoch kooperieren wir mit internationalen Pionieren auf diesem Gebiet. Alle Schritte, von der Entnahme der Eizellen über die Befruchtung bis zum Transfer des Embryos, können in Österreich durchgeführt werden, aber die Transplantation selbst muss im Ausland erfolgen.Wunschkind
Wir waren sehr zufrieden und haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt! Danke!Dem ganzen Team ...
... herzlichen Dank für die liebe Betreuung während der schwierigen Zeit! Schön, dass Sie uns geholfen haben einen so liebevollen Menschen zu uns zu bringen!Lesen Sie mehr
Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.