Was unsere Patienten sagen
Kinderwunsch in Zeiten der Telemedizin
International steigt die Nachfrage nach telemedizinischen Behandlungen deutlich an. Unter Telemedizin versteht man die Behandlung aus der Distanz mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln.„Gerade in Zeiten von Corona haben wir eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach telemedizinischen Behandlungen bemerkt. Dies betrifft sowohl österreichische Paare, welche ihre sozialen und medizinische Kontakte aufgrund von Corona möglichst reduzieren möchten, als auch österreichische und internationale Paare welche aufgrund der momentanen Restriktionen nur schwer Anreisen können“ erklärt Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger, ärztlicher Leiter des Wunschbaby Institut Feichtinger in Wien. Dr. Feichtinger wurde im November als einer von 4 Experten zu einer Diskussionsrunde der Tageszeitung „die Presse“ eingeladen bei der die Vor- und Nachteile von telemedizinischen Behandlungen besprochen wurden. „Gerade im Bereich der Reproduktionsmedizin, wo sich gut informierte, mit der Technik vertraute Paare ihr Institut überregional aussuchen können stellt die Telemedizin sowohl für uns, als auch für die Kinderwunschpaare eine große Chance dar.So können auch Patientenpaare aus dem Ausland bzw. aus den Bundesländern von unserer Expertise profitieren und zu mindestens die ersten Schritte einer Behandlung aus der Distanz durchführen. Die Kinderwunschbehandlung passiert dann wieder bei uns vor Ort. Gerade bei ausländischen Paaren können jedoch die ersten Untersuchungsschritte auch während der Behandlung beim Gynäkologen ihres Vertrauens vor Ort passieren“ so Feichtinger weiter.Allerdings kann die Behandlung aus der Ferne auch mögliche Nachteile haben. So kann bei einer videotelephonischen Beratung keinerlei Untersuchung wie zum Beispiel der Ultraschall passieren und auch der zwischenmenschliche Aspekt ist nicht vergleichbar mit einem direkten Gespräch. „Die meisten Paare entscheiden sich deshalb nach wie vor für ein direktes Beratungsgespräch vor Ort“ so Feichtinger abschließend. Zum Presse ArtikelSehr geehrtes Wunschaby-Team
nach der erfolgreichen IVF Behandlung im September waren wir sehr glücklich. Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich beim gesamten Team für die gute Betreuung und Begleitung während der "Zeugung" unserer Kinder. Wie sind sehr dankbar, dass es geklappt hat u. genießen das gemeinsame Familienleben. Liebe Grüße nach Wien Fam. S.Super Betreuung
Das ganze Team war stets sehr hilfsbereit und sehr freundlich. Wir haben uns sehr aufgehoben gefühlt.Kinderwunsch & Laborbefunde
Vor einer Kinderwunsch Behandlung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Blutbefunde wie bspw. HIV, Hepatitis und Syphilis, sowie medizinische sinnvolle Blutbefunde, wie bspw. den Hormonstatus zum Zyklusbeginn der Frau inkl. AMH. Welche weiteren Befunde, Hormon- & Blutwerte bis zum vermeintlich wichtigsten Test, dem Schwangerschaftstest, sinnvoll sein können und was sonst noch rund um dieses Thema wichtig ist, erfahren Sie in dieser Podcast Episode mit Priv. Doz. DDr. Michael Feichtinger und Mag. Julia Ecker.Liebes WBZ-Team,
Liebe Frau Dr. Stroh-Weigert,
wir Eltern sind überglücklich über die Geburt unseres Sohnes L. Er wächst und gedeiht und macht uns große Freude. Bis hierhin was es ein langer und manchmal nicht leichter Weg. Auf diesem haben sie uns mit Rat, Tat und vielen guten aufmunternden Worten begleitet.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen allen ganz herzliche bedanken.
Liebe Grüße
V. und L.Lesen Sie mehr

Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.