Was unsere Patienten sagen
Liebes Wunschbaby – Team!
Unser zweites Wunscbaby M. ist da- wieder ohne fremde Hilfe! Trotzdem waren wir immer für die gute Betreuung dankbar! Liebe Grüße aus Graz, Familie G.Unser Traum ist wahr geworden!
Herzlichen Dank für die freundliche, einfühlsame und professionelle Betreuung. Mit freundlichen Grüßen Familie L.Liebes Team
Wir möchten Ihnen allen hiermit die freudige Nachricht senden, dass unser Kinderwunsch Dank Ihnen in Erfüllung gegangen ist. Noch einmal vielen lieben Dank. Ihre Familie B.Liebes Team vom Wunschbaby Zentrum
Wir möchten uns auf diesem Weg noch einmal recht herzlich für eure Hilfe und tolle Betreuung bedanken. Ihr habt es im November des Vorjahres möglich gemacht, dass wir heuer unseren Sohn T. in die Arme schließen können. Vielen Dank nochmals für eurer Bemühen und wir hoffen, daß Ihr noch vielen Pärchen bei deren sehnlichsten Wunsch helfen könnt. Und wer weiß, vielleicht sehen wir uns ja auch wieder. Liebe Grüße Fam. H.Sehr geehrtes Team
Wir wollen uns nochmals herzlich für die nette und kompetente Betreuung während der Behandlung bedanken. Mit freundlichen Grüßen Familie B.Lesen Sie mehr

Kosten
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungs-kosten übernehmen.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben: http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Medizin/IVF_Fonds/
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.
KOSTEN für privaten IVF-Versuch
Die Kosten für einen privaten, also nicht vom IVF-Fonds unterstützten Versuch belaufen sich je nach Methode und Medikation auf 2.500 bis 5.000 Euro. Eine genaue Kostenaufstellung erfolgt nach individueller Therapieplanung.
Erstgespräch
Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf EUR 195,- bei Univ.-Prof. Dr. Wilfried Feichtinger und auf EUR 130,- bei Prim. Dr. Monika Stroh-Weigert und Fr. Dr. Fischelmaier. Der Betrag wird bei Start einer Behandlung (Insemination oder IVF) im Wunschbaby Institut Feichtinger gutgeschrieben.
Noch Fragen?
Für Ihre Anfragen und Terminvereinbarung stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +43/1/877 77 75 oder über das folgende Kontaktformular gerne zur Verfügung.












