Was unsere Patienten sagen
Corona-Impfung und Kinderwunsch
In vielen Ländern wurde mit dem Impfen gegen COVID-19 schon begonnen. Auch in Österreich ist das Impfprogramm schon angelaufen. Was müssen Paare mit Kinderwunsch beachten?Die Impfung gegen Corona ist ein Durchbruch in der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Nur durch eine hohe Durchimpfungsrate kann eine sogenannte Herdenimmunität erreicht werden und somit auch ein Schutz für ungeimpfte Mitmenschen gewährleistet werden.Wie sieht es jedoch bei Frauen aus, welche demnächst schwanger werden wollen bzw. schon schwanger sind? Sollen sie sich impfen lassen?„Es gibt bisher keinerlei Hinweise, dass sich eine Corona-Impfung negativ auf die Fruchtbarkeit oder die Schwangerschaft auswirkt. Die internationalen Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen überarbeitet und empfehlen deshalb seit kurzem die Impfung auch für Frauen mit Kinderwunsch“ erklärt Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger, ärztlicher Leiter des Wunschbaby Institut Feichtinger in Wien.„Wir bekommen derzeit viele Fragen von Paaren, die demnächst ihren Kinderwunsch erfüllen möchten. Sie sind unsicher, ob sie sich gegen Corona impfen sollten,“ so der Kinderwunschexperte weiter. Aufgrund der Gefahr einer COVID Erkrankung in der Schwangerschaft überwiegen jedenfalls die Vorteile einer Impfung.„Wir empfehlen auch den männlichen Partnern sich grundsätzlich impfen zu lassen, denn somit schützen sie auch ihre schwangere Partnerin und können sie nicht mit dem gefährlichen Virus in der Schwangerschaft anstecken,“ erklärt Feichtinger die Vorteile einer Corona Impfung. „Frauen, die sich impfen lassen wollen, wird hingegen empfohlen, sich vor einer Schwangerschaft impfen zu lassen. Selbst in der Schwangerschaft sollten Frauen mit hohem Risiko einer Infektion geimpft werden,“ sagt Feichtinger. Entsprechende Empfehlungen wurden vom Royal College of Obstetrics and Gynecology für Großbritannien und dem Center for Disease Control in den USA verfasst, wo bereits breitflächig geimpft wird. „Schwangere Frauen, die sich momentan nicht impfen lassen können, profitieren besonders von der „Herdenimmunität“. Wir hoffen deshalb auf eine möglichst hohe Durchimpfungsrate, um so auch ungeborene Kinder indirekt vor den Folgen einer mütterlichen Corona-Infektion zu schützen“Abschließend betont Feichtinger noch: „Sollte sich jedoch eine Frau impfen lassen, die unwissentlich schwanger ist, hat dies laut momentanem Wissensstand keine Auswirkungen auf das ungeborene Kind.“Quellen:- https://www.rcog.org.uk/en/guidelines-research-services/guidelines/coronavirus-pregnancy/covid-19-virus-infection-and-pregnancy/#vaccines
- https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/950113/jcvi-advice-on-priority-groups-for-covid-19-vaccination-30-dec-2020-revised.pdf
- https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/vaccines/recommendations/pregnancy.html
Erwartungen erfüllt!
Ich war sehr zufrieden mit der Behandlung. Termine ausmachen war immer sehr unkompliziert, auf Wünsche wurde immer eingegangen. Das ganze Ärzte Team ist sehr freundlich und kompetent.Kinderwunsch & wie lange können Paare warten?
Die Antwort auf die Frage, ab wann eine Kinderwunschbehandlung nicht mehr zielführend ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Verschiedene Faktoren wie Anzahl und Qualität der Eizellen sind individuell anders ausgeprägt, nehmen aber mit zunehmendem Alter sicher ab. Was es zu beachten gibt und welche Faustregeln gelten, erfahren Sie von Dr. Nazira Pitsinis und Christian Wallner in dieser Wunschbaby Podcast Episode.Bester Arzt ever
Nach 2 gescheiterten Versuchen in einer anderen Kiwu, Gott sei Dank bei DDr. Feichtinger gelandet. Das Ergebnis - wir sind schwanger. Er ist ein super, sehr lieber und sehr erfahrener Arzt.Social Freezing
Bei besonderen medizinischen Indikationen, frühzeitigem Versiegen der Ovarialfunktion (POF primary ovarian failure), Endometriose und nicht zuletzt bei Krebserkrankungen ist es möglich, Eizellen zu vitrifizieren.
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Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.