Badge für 40 Jahre Wunschbaby Institut Feichtinger

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24.Juli 2018 um 17:30 UhrLainzerstraße 6, 1130 Wien
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Was unsere Patienten sagen

Sie alle ...

haben unsere kleine Familie überglücklich gemacht. Unsere Tochter ist gesund und entwickelt sich prächtig. Danke für alles Fam. P.

Mamaglück hoch 2

Die Behandlung erfolgt analog zu der eines heterosexuellen Paares. Die Entscheidung, wer die Schwangerschaft austragen möchte, berücksichtigt persönliche Wünsche sowie Schwangerschaftschancen und Risiken durch Alter und Begleiterkrankungen.Die Bereitstellung des Samens erfolgt über private Spender oder Samenbanken, wobei der Spender nach persönlichen Vorlieben ausgewählt werden kann.Die Kinderwunschbehandlung selbst erfolgt über eine Insemination oder künstliche Befruchtung. Im Falle einer IVF gelten dieselben gesetzlichen Regeln für einen finanziellen Fondanspruch wie für gleichgeschlechtliche Paare.

Mehr Aufklärung zu Kinderwunsch gewünscht

Das Wunschbaby Institut Feichtinger führte im Frühsommer 2020 eine Onlineumfrage zum Thema „Kinderwunsch“ durch. Es ist dem Institut ein großes Anliegen, in Österreich mehr Awareness zum Thema Kinderwunsch zu schaffen.Vordergründig sollte eruiert werden, in welchem Alter der Kinderwunsch am stärksten ist, wie gut sich die Personen aufgeklärt fühlen, ob genügend Unterstützung betreffend des Kinderwunsches durch den Partner besteht und ob und in welcher Form sich die Befragten mehr Informationen wünschen würden. Die Ergebnisse ergaben deutlich, dass sich über 80% der Befragten mehr Informationen wünschen. Die große Mehrheit erwartet sich mehr Unterstützung von staatlicher Seite, ein Drittel hofft aber auch auf mehr Unterstützung seitens des Arbeitgebers.„In unserer heutigen Gesellschaft wird mehrheitlich erst ab 32+ der Kinderwunsch relevant. Leider ist das Wissen über die Fruchtbarkeit der Frau meistens mangelhaft. Das bestätigt auch die von uns durchgeführte Onlineumfrage,“ so Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger, Leiter vom Wunschbaby Institut Feichtinger. „Wir möchten auch an die Bundesregierung sowie an die Länder appellieren, mehr Aufklärung anzubieten. Im Rahmen einer Kampagne könnten zum Beispiel Maßnahmen zur Familienunterstützung vorgestellt werden und dargelegt werden, wie junge Menschen Karriere und Kinderwunsch realisieren können. Wir als Wunschbaby Institut würden das tatkräftig unterstützten“, betont Feichtinger. Bei der Aufklärung zum Thema Kinderwunsch vertrauen die meisten (56%) ihrem Arzt, viele setzen aber auch zusätzlich auf eigene Recherchen (33%). Weiters ergab die Studie, dass 29 % bereits zwischen 20 und 30 Jahren den Wunsch nach Kindern hatten, 21% waren über 35 Jahre alt. Für 50% der Befragten war im Alter zwischen 30 und 35 der Kinderwunsch besonders intensiv. Ein längeres Familienglück mit Kindern war vor allem bei den unter 30jährigen Befragten eine Begründung für den Kinderwunsch in dieser Lebensphase. Die Mehrheit der Befragten fühlte sich von der Partnerin bzw. vom Partner beim Kinderwunsch ausreichend unterstützt.Ergänzend zur Umfrage führte das Wunschbaby Institut Feichtinger eine aktuelle Datenauswertung durch. Im Laufe der letzten 20 Jahre stieg das Alter der Kinderwunschpatientinnen von durchschnittlich 34 Jahren signifikant auf 36 Jahre an, insgesamt wurden die Daten von fast 16.000 Paaren.Ein auffälliger Faktor ist, dass besonders viele Frauen mit 39 Jahren eine Behandlung in Anspruch genommen haben.  Die Altersgrenze für die Förderung von bis zu 40 Lebensjahren des IVF Fonds stellt somit für viele Frauen eine Motivation dar, im Rahmen der staatlichen IVF Förderung ein Kinderwunschzentrum aufzusuchen und eine Behandlung zu starten.„Spannend ist auch das Ergebnis, dass gerade zum Zeitpunkt der Wirtschaftskrise 2008/2009 ein deutlicher Anstieg des Alters im Zusammenhang mit Kinderwunsch festgestellt werden kann. Möglicherweise hat die unsichere wirtschaftliche Situation dieser Jahre dazu geführt, dass die Kinderwunschpaare ihren Kinderwunsch nach hinten verschoben hatten.“, so Feichtinger abschließend. Die grafische Aufarbeitung der Umfrage finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wunschbaby.at/umfrage/ergebnis.html

Unterstützung der männlichen Fruchtbarkeit mit Maca Extrakt

Das FertiFate Male ist ein Produkt, das speziell von uns entwickelt wurde, um die männliche Fruchtbarkeit zu fördern. Eine zentrale Komponente dieser Formel ist der Einsatz von Maca Extrakt, der nachweislich positive Auswirkungen auf die männliche Reproduktionsgesundheit haben kann.

Die Bedeutung von Maca Extrakt für die männliche Fruchtbarkeit

Maca (Lepidium meyenii) ist eine Pflanze aus den peruanischen Anden, die seit langem für ihre gesundheitlichen Vorteile geschätzt wird, insbesondere für die Steigerung der Fruchtbarkeit. Hier sind einige Gründe, warum Maca Extrakt in  FertiFate Male eine bedeutende Rolle spielt:Studien haben gezeigt, dass Maca Extrakt die Spermienqualität verbessern und die Beweglichkeit der Spermien erhöhen kann. Dies kann die Chancen auf eine erfolgreiche Befruchtung erhöhen. Maca kann dazu beitragen, den Testosteronspiegel zu optimieren und die hormonelle Balance zu unterstützen. Ein gesunder Testosteronspiegel ist entscheidend für die Produktion und Qualität der Spermien.Es wird traditionell auch zur Steigerung der Energie und Ausdauer verwendet. Dies kann helfen, die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden zu verbessern, was ebenfalls wichtig für die Fruchtbarkeit ist. FertiFate Male kombiniert Maca Extrakt gezielt mit einer optimalen Mischung aus Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen, die speziell auf die Bedürfnisse der männlichen Fruchtbarkeit abgestimmt sind. Diese Formel unterstützt nicht nur die Spermienqualität und -motilität, sondern fördert auch die allgemeine Reproduktionsgesundheit und das Wohlbefinden.Die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ist eine spannende Reise, die mit einer optimalen Gesundheit und Fruchtbarkeit beginnt.  FertiFate Male mit Maca Extrakt bietet eine gezielte Unterstützung für Männer, die ihre Fruchtbarkeit verbessern möchten. Durch die regelmäßige Einnahme dieses Produkts können Männer sicherstellen, dass sie bestmöglich auf die Herausforderungen der Familienplanung vorbereitet sind und aktiv zu ihrem Kinderwunsch beitragen können.

Vielen Dank ...

... für Ihre liebevolle und erfolgreiche Hilfe. Ohne Sie wäre unsere kleine J. jetzt nicht da.


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Kinderwunsch - Vom Wunsch zum Baby

Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.

Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.

Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:

  • Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
  • Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
  • Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
  • Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau

Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.

Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.

Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.