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Wunschbaby Podcast: Kinderwunsch & Vitamin D

In Mittel- und Nordeuropa haben vielen Menschen durch die langen Wintermonate und die Arbeit in Innenräumen wenig Sonnenkontakt. Der daraus resultierende Vitamin D Mangel steht im Zusammenhang mit vielen Erkrankungen. Was ein Mangel auslösen kann und was Paare präventiv dagegen machen können, erfahren Sie in dieser Podcast-Episode mit Priv. Doz. DDr. Michael Feichtinger und Mag. Julia Ecker.

Ice, Ice, Baby! Social Freezing im Trend?

Das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz (FMedRÄG 2015) hielt am Verbot des Social Freezing fest. Sollte es Ihrer Meinung nach in Österreich zulässig sein?Univ. Prof. Feichtinger: "Ja, sollte es. Der Begriff „social“ ist unglücklich gewählt. Denn bei den jungen Frauen, die sich an unserem Institut für Kinderwunsch für das Krykonservieren ihrer Eizellen interessierten, bestand bis dato immer noch mindestens eine medizinische Indikation, sei es Endometriose, eine Schilddrüseninsuffizienz wie beispielsweise Hashimoto thyreoiditis oder ein polyzystisches Ovarialsyndrom. Das sind allesamt Voraussetzungen, die das Kryokonservieren von Eizellen erlauben." Stellt das Social Freezing an sich überhaupt ein Fortpflanzungsverfahren dar, um die Voraussetzungen des FMedG erfüllen zu müssen?Univ. Prof. Feichtinger: "Ja, Social Freezing stellt ein Fortpflanzungsverfahren dar, denn eine Verwendung der kryokonservierten Eizellen bedingt einer IVF/ICSI." Gibt es für das Verbot des Social Freezing überzeugende Argumente?Univ. Prof. Feichtinger: "Meiner Meinung nach nicht. Damals, bevor das FMedRÄG2015 verabschiedet wurde, sind Experten, unter anderem aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin zum Gesetz bzw. zu den Änderungen befragt worden. Auch ich war einer dieser befragten Experten. Ich kann nur so viel sagen, und zwar, dass wir, die ExpertInnen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin das Social Freezing erlaubt hätten.
Es geht hier um Politik, darum, den Konservativen und der Kirche nicht weh zu tun, deshalb hat der Gesetzgeber meiner Ansicht nach Zugeständnisse gemacht und das Social Freezing auch weiterhin verboten." Wie würden Sie in Bezug auf Social Freezing das Höchstalter der Frau festlegen? Bis zu welcher Altersgrenze dürfte ein Zurückgreifen auf kryokonservierte Eizellen erlaubt sein?Univ. Prof. Feichtinger: "Ich sehe hier den natürlichen Wechsel als Limitierung an, also um die 50 Jahre der Frau. Das hängt aber entscheidend auch vom Partner ab, mit dem sie die Therapie dann durchführt. Eine 50-jährige Frau, die einen jungen, fertilen Partner hat, wird kein Problem haben, eine Therapie durchzuführen. Das Ganze ist aber selbstlimitierend, denn eine 70-jährige Frau wird in der Regel keinen fertilen Partner haben." Kritiker argumentieren oft damit, dass Social Freezing in die natürliche Ordnung eingreife und gegen ein Naturgesetz verstoße, das allein dem Willen Gottes unterläge. Dieses „Natürlichkeitsargument“ ist gängig. Welche Meinung haben Sie dazu?Univ. Prof. Feichtinger: "Diese Kritik stammt von den Konservativen. Dann dürfte es aber auch kein Antibiotikum und auch keine Coronavirus-Impfung geben, denn auch dies widerspricht der Natur." Wie sehen Sie die Zukunft von Social Freezing in Österreich?Univ. Prof. Feichtinger: "Ich bezweifle, dass es in Österreich je so sein wird, wie in den USA, wo große Firmen wie „Apple“ oder „Facebook“ ihren Mitarbeiterinnen Social Freezing auf Firmenkosten offerieren.
Ich, als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und Reproduktionsmediziner, habe keine Ambitionen, bereits Teenagerinnen vorzuschlagen, dass sie in möglichst jungen Jahren eine Eizellreserve anlegen.
Ich kann auch keinen Trend dahingehend beobachten, dass Teenagerinnen oder junge Frauen mit Anfang zwanzig sich mit der Kinderfrage, geschweige denn mit der Social-Freezing-Thematik beschäftigen. Denn wer sich schon mit 23 ernsthaft mit der Kinderfrage auseinandersetzt, wird die Familienplanung mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht so lange aufschieben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Zahl der Interessentinnen für Social Freezing in Österreich zwar überschaubar, aber nicht übersehbar." Stellt Social Freezing in Bezug auf Feminismus den „großen Gleichheitsbringer“ dar?Univ. Prof. Feichtinger: "Ich habe ehrlicher Weise noch nie daran gedacht einen Bezug zum Feminismus herzustellen. aber ja: Wenn wir schon bei Männern Spermien “auf Vorrat” einfrieren können und das seit vielen Jahren, dann sollte man das bei Frauen genau so dürfen, im Sinne der Gleichberechtigung."

Einfühlsame Betreuung

Rasche Terminfindung. Detaillierte Untersuchungen und Aufklärung. Einfühlsame Betreuung mit Erfolg. Auch immer wieder für telefonische Rückfragen erreichbar. Besonders zu empfehlen: Dr. Feichtinger

Sehr bemüht

Ich bin seit Anfang Dez. 2019 in Behandlung. Hr. Priv.Doz. Feichtinger sowie alle anderen Ärzte und das ganze Team hat sich um mich sehr bemüht, bin sofort schwanger geworden. Mein Wunsch ist das erste Mal in Erfüllung gegangen. Kann euch Priv.Doz. DDr. Feichtinger nur weiterempfehlen.


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Kinderwunsch - Vom Wunsch zum Baby

Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.

Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.

Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:

  • Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
  • Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
  • Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
  • Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau

Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.

Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.

Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.